Der Öllagertank und das Tanklager enthalten viel Öl, das sehr gefährlich und anfällig für Brände und Explosionsunfälle ist. Es ist notwendig, ein Brandschutz- und Explosionsschutzsystem gemäß den einschlägigen Vorschriften einzurichten, regelmäßige Brandschutzinspektionen durchzuführen und ein Brandschutzmanagement strikt durchzuführen, um den Brandschutz zu gewährleisten.
(1) Der Brand- und Explosionsschutz von Öltanks und Tanklagern muss GB50183 und GB50074 entsprechen. Luftschaum-Feuerlöschsystem mit geringer Expansion muss GB50151 entsprechen.
(2) Der Lagerbereich ist sauber und ordentlich zu halten und der Branddeich muss frei von Heu, Ölflecken und brennbaren Stoffen sein.
(3) Das Entwässerungssystem im Tanklager muss mit wasserdichten Brunnen ausgestattet sein; Das Abflussrohr muss außerhalb des Feuerdeichs mit Ventilen versehen sein; Wenn der Öltank Wasser ablässt, muss eine spezielle Person damit beauftragt werden, das Restöl in dem wasserdichten Brunnen zu überwachen und rechtzeitig zu entfernen.
(4) Nicht explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel und Hochspannungsfreileitungen dürfen im Tanklager nicht installiert werden.
(5) Im Tanklager ist nach Bedarf ein Branddeich zu errichten und der Branddeich intakt zu halten.
(6) Die Oberseite des Öllagertanks muss frei von Ölflecken und Ansammlungen sein. Wärmeisolierungsmaßnahmen sind für Öleinlass- und -auslassleitungen und Ventile von Öllagertanks zu treffen.
(7) Das durchsichtige Loch, die Abdeckung des Messlochs und die Dichtung auf der Oberseite des Öllagertanks müssen intakt bleiben, und die Lochabdeckung muss dicht abgedeckt sein. Der Ölmessanschluss muss mit einer funkenfreien Metalldichtung ausgestattet sein.
(8) Der Boden des Entlüftungsventils und des hydraulischen Sicherheitsventils am Öltank muss mit einer Flammensperre ausgestattet sein. Die Flammensperre muss mindestens einmal pro Saison überprüft werden.
(9) Die zu- und abführenden Ölleitungen von Öllagertanks sind mit flexiblen Schlauchkompensatoren auszurüsten.
(10) Der Öllagertank aus Stahl muss mit einem Blitzschutz und einer antistatischen Erdungsvorrichtung ausgestattet sein, und der Erdungswiderstand darf nicht größer als 10 Ω sein. Mindestens ein Erdungspunkt muss alle 30 m entlang des Tankbodens gesetzt werden, und nicht weniger als zwei Erdungspunkte müssen für einen einzelnen Tank gesetzt werden.
(11) Der Blitzschutz und die antistatische Erdungsvorrichtung müssen jedes Frühjahr umfassend überprüft werden, und der Erdungswiderstandswert muss den Anforderungen entsprechen.
(12) Zwei flexible Kupferdrähte mit einer Querschnittsfläche von mindestens 25 mm2 müssen verwendet werden, um das Schwimmboot des Schwimmdachtanks und die Tankwand zu verbinden.
(13) Der Öllagertank ist in sicherer Lage zu betreiben.
(14) Wenn der Kondensatölstand höher als die Heizschlange ist, wird zuerst der Dampfsteg zum Heizen verwendet und dann die Dampfschlange zum Heizen, nachdem sich das Kondensat aufgelöst hat.
(15) Chemiefaserkleidung und Schuhe mit Nägeln sollten nicht getragen werden. Nicht explosionsgeschützte Taschenlampen dürfen auf dem Tankdach nicht ein- oder ausgeschaltet werden.
(16) Die Heißarbeiten und Tankreinigungen von Ölleitungen im Tanklager müssen den branchenüblichen Vorschriften entsprechen.
(17) Wenn der Öllagertank brennt, sofort melden und alle Arbeiten am brennenden Öllagertank einstellen. Brandbekämpfung organisieren und Notfallplan rechtzeitig auf den Weg bringen.





